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Drohung reicht für Abmahnung

Nach einem Disput mit ihrem Chef über eine Massage während der Arbeitszeit, hatte eine Angestellte gedroht, sich "gleich ganz krankschreiben" zu lassen, falls er dies ablehnen würde. So eine Nötigung muss sich ein Chef nicht gefallen lassen. Eine darauf folgende Abmahnung ist gerechtfertigt.  (AG Frankfurt, Az: 7 Ca 533/01)


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