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Nach einem Disput mit ihrem Chef über eine Massage während der
Arbeitszeit, hatte eine Angestellte gedroht, sich "gleich ganz
krankschreiben" zu lassen, falls er dies ablehnen würde. So eine Nötigung
muss sich ein Chef nicht gefallen lassen. Eine darauf folgende Abmahnung
ist gerechtfertigt. (AG Frankfurt, Az: 7 Ca 533/01) |