Verkehrsrecht
 

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Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Stürzt ein Fußgänger über eine nur minimal hochstehende Gehwegplatte in einer Fußgängerzone, kann die Stadt dadurch ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Sie muss dann für den Schaden haften. Das Opfer trifft aber eine Mitschuld. Es hätte besser auf den Weg achten müssen und haftet deshalb zu einem Drittel selbst (OLG Hamm,9U43/04-5/04).

 

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