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Aktionspreise gelten immer wie angekündigt

Günstige Ware muss so lange zu Aktionspreisen verkauft werden, wie es im Werbeprospekt angekündigt ist. Als ein Kunde in das Geschäft kam, gab es das "Angebot" nur noch zum höheren Normalpreis. Das Gericht verurteilte den Händler wegen unerlaubter Irreführung, weil er die Preise zu früh wieder erhöht hatte.  (OLG Bamberg, Az: 3 U 196/02 - 6/03)


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