Mietrecht
 

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Als Mieter darauf achten, dass der Keller Licht hat

Beim Einzug in die neue Wohnung, störte sich die Mieterin nicht daran, dass es im dazugehörenden Keller kein Licht gab. Als sie später doch einen Stromanschluss haben wollte, verweigerte dies der Vermieter unter Hinweis auf ein Gerichtsurteil: Wer zunächst akzeptiert, dass der Keller kein Licht hat, kann später den Einbau einer Beleuchtung nicht mehr fordern (LG Berlin, Az: 67 S 172/02 - 2(03)

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