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Als Mieter
darauf achten, dass der Keller Licht hat |
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Beim Einzug in die neue Wohnung, störte
sich die Mieterin nicht daran, dass es im dazugehörenden Keller kein Licht
gab. Als sie später doch einen Stromanschluss haben wollte, verweigerte
dies der Vermieter unter Hinweis auf ein Gerichtsurteil: Wer zunächst
akzeptiert, dass der Keller kein Licht hat, kann später den Einbau einer
Beleuchtung nicht mehr fordern (LG Berlin, Az: 67 S 172/02 - 2(03) |
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