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Anwalt muss verlorenen Prozess bezahlen

Wenn jemand seine Klage verliert, weil sein Anwalt ein neues höchstrichterliches Urteil nicht kannte und der empfohlene Prozess daher von vornherein aussichtslos war, muss der Jurist alle Kosten tragen.  (BGH, Az: IX ZR 54/02 - 6/03)

 

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