Arbeitslosenhilfe
gibt
es o
auch, wenn man noch Vermögen
in einer Lebensversicherung
besitzt Es wäre unzumutbar,
erst das ganze für die Altersvorsorge
gedachte Geld wegen
der Arbeitslosigkeit verbrauchen
zu müssen (LSG
Berlin,
S 58 AL 2208/02 - 2/03).