Reiserecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Auch als Kind Mängel melden

Der 14-jährige Sohn der Klägerin war beim Sprachschulaufenthalt nicht im gebuchten Doppelzimmer, sondern mit anderen in einem Appartement einquartiert. Die Klägerin verlangte Reisepreisminderung, kam damit aber nicht durch: Der Junge hätte -auch als Minderjähriger- bereits vor Ort reklamieren müssen. (AG Frankfurt a. M., Az.: 30 C 3399/05).

 
 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain