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Auspacken und prüfen darf man auch später

Möbelhäuser können ihre Kunden nicht dazu "verdonnern", verpackte Abholmöbel bereits im Geschäft auf Beschädigungen hin zu untersuchen. Eine Reklamation von Mängeln muss auch später noch möglich sein. (LG Berlin, Az: 38 C 263/02)

 

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