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Erhält
ein Kunde eine einmalige, außergewöhnlich hohe Gutschrift,
muss die Bank prüfen, ob es damit seine Richtigkeit hat. Zahlt sie
das Geld aus und stellt erst hinterher fest, dass ein Irrtum vorliegt,
kann sie nicht die volle Summe zurückfordern. (OLG
Frankfurt, Az.: 17 U 16/02).
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