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Bank muss
Schadensersatz leisten, wenn sie gegen
Beratungspflicht verstößt |
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Als
Geldanlage
und Altersvorsorge
wird oft eine Eigentumswohnung
gekauft, die dann vermietet
werden soll. Weiß die beteiligte Bank aus ihrer Marktkenntnis,
dass die vom Makler versprochenen
Mieteinnahmen zu
hoch angesetzt sind (um 17 bis 24 Prozent), muss sie ihren Kunden darauf hinweisen. Sonst verstößt
sie gegen ihre Beratungspflicht
Es gibt Schadenersatz (OLG
Karlsruhe, 19 U 86/01 -2/02). |
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