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Bank muss Schadensersatz leisten, wenn sie gegen Beratungspflicht verstößt

Als Geldanlage und Altersvorsorge wird oft eine Eigentumswohnung gekauft, die dann vermietet werden soll. Weiß die beteiligte Bank aus ihrer Marktkenntnis, dass die vom Makler versprochenen Mieteinnahmen zu hoch angesetzt sind (um 17 bis 24 Prozent), muss sie ihren Kunden darauf hinweisen. Sonst verstößt sie gegen ihre Beratungspflicht Es gibt Schadenersatz (OLG Karlsruhe, 19 U 86/01 -2/02).
 

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