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Wenn der „Beach Club" im Hinterland liegt

Eine Hotelanlage, die sich - wie im Katalog zu lesen - „Beach Club" nennt, darf auch 700 m vom Strand entfernt liegen. Eine Reisepreisminderung allein deswegen kommt also nicht in Frage (OLG Gelle, Az. 11U 251/03).

 

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