Eine
Hotelanlage, die sich - wie im
Katalog zu lesen - „Beach Club" nennt, darf auch 700 m vom
Strand entfernt liegen. Eine Reisepreisminderung
allein deswegen kommt also
nicht in Frage (OLG Gelle,
Az. 11U 251/03).
Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser
Website: