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Bei Eis hat Fußgänger Vorrang

Bei Glätte auf einem kombinierten Rad/-Fußweg muss die Kommune nur einen Streifen räumen. Eine Breite von 1 bis 1,20 Metern ist dabei ausreichend. Dabei hat der Fußweg Vorrang. Ein extra Streudienst für den Radweg ist nicht zumutbar. Radler müssen selbst auf ihre Sicherheit achten und besonders vorsichtig fahren. (BGH, Az: III ZR 8/03)

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