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Bei Eis hat
Fußgänger Vorrang |
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Bei Glätte auf einem kombinierten
Rad/-Fußweg muss die Kommune nur einen Streifen räumen. Eine Breite von 1
bis 1,20 Metern ist dabei ausreichend. Dabei hat der Fußweg Vorrang. Ein
extra Streudienst für den Radweg ist nicht zumutbar. Radler müssen selbst
auf ihre Sicherheit achten und besonders vorsichtig fahren. (BGH, Az:
III ZR 8/03) |
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