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Wer als Kläger einen Gerichtstermin hat, muss pünktlich erscheinen. Bleibt
er im Verkehrstau stecken, kann die Verspätung die Berufung kosten. Man
muss früher losfahren, um möglichen Verzögerungen vorzubeugen. (LG
Mainz, Az: 3728 Js 2921/01 Ns - 1/03) |