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Bei Gerichtstermin rechtzeitig losfahren

Wer als Kläger einen Gerichtstermin hat, muss pünktlich erscheinen. Bleibt er im Verkehrstau stecken, kann die Verspätung die Berufung kosten. Man muss früher losfahren, um möglichen Verzögerungen vorzubeugen. (LG Mainz, Az: 3728 Js 2921/01 Ns - 1/03)

 

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