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Bei Hotelwechsel auf Preisnachlass achten

Eine Urlauberin musste in ein anderes Hotel ausweichen und verlangte von dem Reiseleiter einen Preisnachlass für den ganzen Ärger. Der Reiseleiter lehnte ab, aber die Richter stimmten der klägerin zu: Auch wenn das Ersatzhotel nicht schlechter ist, gibt es einen Nachlass (AG Stuttgart 9c 12733/04-3/04).
 

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