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Bei
Hotelwechsel auf Preisnachlass achten |
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Eine
Urlauberin musste
in ein anderes Hotel ausweichen
und verlangte von dem
Reiseleiter
einen Preisnachlass
für den ganzen Ärger. Der
Reiseleiter lehnte ab, aber die Richter
stimmten der klägerin zu: Auch
wenn das Ersatzhotel nicht
schlechter ist, gibt es einen
Nachlass (AG Stuttgart
9c 12733/04-3/04). |
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