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Beim Tempolimit gilt der Samstag als Werktag

Ein Autofahrer hatte an einem Samstag ein Tempolimit für Werktage überschritten. Gegen die Geldstrafe wehrte er sich. Jedoch ohne Erfolg. Auch wenn inzwischen viele frei hätten, sei der Samstag ein Werktag (OLG Hamm, Az: 2 Ss OWi 127/01)
 

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