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Beim Tempolimit
gilt der Samstag als Werktag |
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Ein Autofahrer hatte an einem Samstag ein
Tempolimit für Werktage überschritten. Gegen die Geldstrafe wehrte er
sich. Jedoch ohne Erfolg. Auch wenn inzwischen viele frei hätten, sei der
Samstag ein Werktag (OLG Hamm, Az: 2 Ss OWi 127/01) |
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