Verbraucherrecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Beschädigung in der Waschanlage

Betreiber einer Autowaschanlage müssen per Bedienungsanleitung darauf hinweisen, dass bei Heckspoilern ein Beschädigungsrisiko besteht. Wenn nicht, haften sie für Schäden. Der Halter eines Pkw, dessen Spoiler ab­gerissen wurde, bekam trotzdem nur 50 % Schadensersatz, weil er - entgegen der Bedienungsanleitung - mit Dachgepäckträger einfuhr und so eventuell die Automatik der Waschanlage irritierte (LG Köln, 9 S 63/05).

 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain