|
Betreiber
einer Autowaschanlage müssen per
Bedienungsanleitung darauf
hinweisen, dass bei Heckspoilern ein Beschädigungsrisiko
besteht. Wenn nicht, haften sie für
Schäden. Der Halter eines Pkw,
dessen Spoiler abgerissen
wurde, bekam trotzdem nur 50 %
Schadensersatz, weil er - entgegen der
Bedienungsanleitung - mit Dachgepäckträger einfuhr
und so eventuell die Automatik der
Waschanlage irritierte
(LG Köln, 9 S 63/05). |