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Bibeltreue
schützt nicht vor Schulbesuch |
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Eltern,
die Mitglied in einer „bibeltreuen christlichen Gemeinschaft"
sind, dürfen ihre Kinder nicht
von einer „normalen"
Schule fernhalten und sie selbst
zu Hause unterrichten. Das
Bundesverfassungsgericht kam zu
dem Urteil, dass die Schule
soziale Kompetenz im Umgang mit
anderen Menschen vermittelt und
Heimunterricht dafür kein Ersatz ist (Az.:
1 BvR 436/03).
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