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Bibeltreue schützt nicht vor Schulbesuch

Eltern, die Mitglied in einer „bibeltreuen christlichen Gemeinschaft" sind, dürfen ihre Kinder nicht von einer „normalen" Schule fernhalten und sie selbst zu Hause unterrichten. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Urteil, dass die Schule soziale Kompetenz im Umgang mit anderen Menschen vermittelt und Heimunterricht dafür kein Ersatz ist (Az.: 1 BvR 436/03).

 

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