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Eine
Arbeitnehmerin
wollte ihren Anspruch auf Teilzeit
wahrnehmen.
Doch ihr Chef stellte sich
quer. Er wollte keine Ersatzkraft
einstellen. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht - und gewann den
Prozess. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, eine Ersatzkraft zu
suchen und sie für
die Position der Arbeitnehmerin
zu
schulen (BAG,
9 AZR 636/02 - 10/03).
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