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Chef muss Ersatz für Teilzeitarbeiter suchen

Eine Arbeitnehmerin wollte ihren Anspruch auf Teilzeit wahrnehmen. Doch ihr Chef stellte sich quer. Er wollte keine Ersatzkraft einstellen. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht - und gewann den Prozess. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, eine Ersatzkraft zu suchen und sie für die Position der Arbeitnehmerin zu schulen (BAG, 9 AZR 636/02 - 10/03).

 

 

 

 

 

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