Arbeitsrecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Diebstahl rechtfertigt immer fristlose Kündigung

Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.  (BAG, Az. 2 AZR 36/03).

 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain