Familienrecht
 

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Ehefrau behält ihre Rentenansprüche
Normalerweise gilt: Bei Scheidung werden alle in der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt. Ines K. (37) aber hatte in der ganzen Ehezeit gearbeitet und ihrem Mann damit die Ausbildung zum Meister finanziert. Darum brauchte sie ihm bei der Scheidung nichts von ihrem Rentenanspruch abzutreten (BGH, Az.: XII ZB 27/99 - 4/04).
 

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