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Ehefrau
behält ihre Rentenansprüche |
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Normalerweise
gilt: Bei Scheidung werden alle in der
Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt. Ines K. (37) aber hatte in
der ganzen Ehezeit gearbeitet und
ihrem Mann damit die Ausbildung zum Meister finanziert. Darum
brauchte sie ihm bei der Scheidung
nichts von ihrem Rentenanspruch abzutreten (BGH,
Az.: XII ZB 27/99 - 4/04).
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