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Wird
vor einer Ehe ein Ehevertrag
geschlossen und ist durch die Vereinbarung (hier Unterhaltsverzicht)
im Falle einer
Trennung kein Partner benachteiligt, so ist der Vertrag
gültig. Das gilt jedoch nicht, wenn ein gemeinsames
Kind bei einem der Partner lebt und dieser auf Unterhalt
angewiesen ist, um das
Existenzminimum für sich und
das Kind zu sichern (OLG Hamm, Az.: 10
UF62/02). |