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Eigenbedarfskündigung gilt nicht immer |
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Eigenbedarf als Kündigungsgrund gilt nur
für nahe Angehörige, mit denen der Vermieter zumindest verschwägert ist.
Die Tochter der Schwiegertochter zählt nicht dazu. (LG Weiden, Az: 2 S
101/02 - 6/03) |
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