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Eigenbedarfskündigung gilt nicht immer

Eigenbedarf als Kündigungsgrund gilt nur für nahe Angehörige, mit denen der Vermieter zumindest verschwägert ist. Die Tochter der Schwiegertochter zählt nicht dazu. (LG Weiden, Az: 2 S 101/02 - 6/03)

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