|
Home Nach oben Rezepte Wichtige Urteile Witze SMS-Sprüche Über mich Links
| |
|
Eigenmächtige
Umbuchung |
|
Bucht ein Urlauber eigenmächtig ein
beanstandetes Hotel um, kann er nicht damit rechnen, dass der
Reiseveranstalter die Mehrkosten trägt. Dieser muss stets erst die
Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beseitigen. (LG Kleve, Az: 12 S 332/02) |
|