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Bei Scheidung Bezugsrecht von Lebensversicherung ändern

Im Jahr 1980 hatte ein Mann eine Lebensversicherung abgeschlossen und als Bezugsberechtigte seine damalige Ehefrau eintragen lassen. Jahre später ließ er sich scheiden, heiratete kurz darauf ein zweites Mal. Das Bezugsrecht im Versicherungsvertrag änderte er nicht. Als er im Jahr 2002 starb, kam es zum Streit um die Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von rund 100 000 Euro. Denn sowohl seine Witwe als auch die Ex­Frau machten Ansprüche geltend. Das Landgericht München I sprach der geschiedenen Frau die volle Summe zu. Unabhängig von der Erbfolge stehe die Auszahlung einer Lebensversicherung grundsätzlich dem Bezugsberechtigten zu. (25015565/03)

 

 

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