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Im
Jahr 1980 hatte ein
Mann eine Lebensversicherung
abgeschlossen und als Bezugsberechtigte
seine damalige Ehefrau eintragen lassen.
Jahre später ließ er sich scheiden,
heiratete kurz darauf ein zweites Mal.
Das Bezugsrecht im
Versicherungsvertrag änderte
er nicht. Als
er im Jahr 2002 starb,
kam es zum Streit um die Auszahlung der Versicherungssumme
in Höhe
von rund 100 000 Euro.
Denn sowohl seine Witwe
als auch die ExFrau
machten Ansprüche geltend.
Das Landgericht München I sprach
der geschiedenen Frau die volle
Summe zu. Unabhängig von der Erbfolge stehe
die Auszahlung einer
Lebensversicherung grundsätzlich
dem Bezugsberechtigten
zu. (25015565/03) |