Arbeitslose
Mütter oder Väter,
die
ihre Elternzeit in Anspruch
nehmen und gleichzeitig Sozialhilfe
beantragen, haben ein Recht auf diese
finanzielle Unterstützung. Das Sozialamt darf
sie nicht dazu nötigen, die Elternzeit
abzubrechen und einen neuen Job zu suchen
(Oberverwaltungsgericht
NRW, Az. 12
E 692/00).