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Ex-Partner profitiert nicht von Wiederheirat

Wer nach einer Scheidung wieder heiratet, muss den Ex-Partner nicht an den neu erworbenen Steuervorteilen teilhaben lassen. An den früheren Ehepartner muss deshalb nicht mehr Unterhalt gezahlt werden. Im konkreten Fall verlangte eine Frau von ihrem Ex-Mann höheren Unterhalt. Der Mann war gerade eine zweite Ehe eingegangen. Ihre Begründung: Der Ex-Mann habe durch seine Wiederheirat Steuervorteile erlangt und somit höhere Einkünfte (OLG Frankfurt Az.: 5 WF 146/05).

 

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