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Wer
nach einer Scheidung wieder
heiratet, muss den Ex-Partner nicht an den neu erworbenen
Steuervorteilen teilhaben lassen. An den früheren Ehepartner muss
deshalb nicht mehr
Unterhalt gezahlt werden. Im
konkreten Fall verlangte eine Frau von ihrem Ex-Mann höheren
Unterhalt. Der Mann war
gerade eine zweite Ehe eingegangen. Ihre Begründung: Der
Ex-Mann habe durch seine Wiederheirat
Steuervorteile erlangt
und somit höhere Einkünfte
(OLG Frankfurt Az.: 5 WF 146/05).
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