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Exmann darf nicht mehr an das gemeinsame Konto

Nach der Trennung hob der Exmann das gesamte Geld vom gemeinsamen Girokonto ab, weil er es fast alleine eingezahlt hatte. Die Frau klagte auf Rückgabe - und gewann. Ab der Trennung darf man nur noch  mit Erlaubnis des anderen Geld vom Gemeinschaftskonto holen. (OLG Saarbrücken, Az: 9 U 633/01-9 -3/03)


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