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Liegt der Fahrzeugbrief im Auto, ist dies grob fahrlässig
Liegt der Fahrzeugbrief im Auto, ist das grob fahrlässig. Wird der Wagen gestohlen, lehnt die Versicherung meist jeden Ersatz ab. Aber: Sie muss trotzdem zahlen. Es sei denn, sie kann beweisen, dass der Wagen nur wegen der darin befindlichen Papiere gestohlen wurde (OLG Köln, 9 W 50/03-3/04).
 

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