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Liegt
der Fahrzeugbrief im
Auto, ist das grob fahrlässig. Wird der Wagen gestohlen,
lehnt die Versicherung
meist jeden Ersatz ab. Aber: Sie muss trotzdem zahlen.
Es sei denn, sie kann beweisen,
dass der Wagen nur wegen der darin befindlichen Papiere gestohlen wurde (OLG
Köln, 9 W 50/03-3/04).
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