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Eine
Mieterin fiel aus allen Wolken,
als ihr Vermieter sie
aufforderte, ihren Hund abzuschaffen.
„Im Mietvertrag ist
Tierhaltung nicht verboten",
beschwerte sie sich. Und das Gericht gab ihr Recht.
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, darf man kleine Tiere halten (BGH,
VIII ZR 10/92-7/03).
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