Mietrecht
 

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Fehlt ein Verbot im Mietvertrag, sind kleine Haustiere erlaubt

Eine Mieterin fiel aus allen Wolken, als ihr Vermieter sie aufforderte, ihren Hund abzuschaffen. „Im Mietvertrag ist Tierhaltung nicht verboten", beschwerte sie sich. Und das Gericht gab ihr Recht. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, darf man kleine Tiere halten (BGH, VIII ZR 10/92-7/03).

 

 

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