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Feuer:
Leistung
bei Fahrlässigkeit |
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Vergisst
ein Hausbesitzer, nach
der Kaminreinigung den Eimer mit der noch heißen Asche
zu entsorgen und entsteht dadurch ein Brand, so muss die Hausratversicherung wegen grober Fahrlässigkeit keine
Leistungen erbringen. (Landgericht
Bremen, Az.: 6 O 870/02).
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