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Feuer: Leistung bei Fahrlässigkeit

Vergisst ein Hausbesitzer, nach der Kaminreinigung den Eimer mit der noch heißen Asche zu entsorgen und entsteht dadurch ein Brand, so muss die Hausratversicherung wegen grober Fahrlässigkeit keine Leistungen erbringen. (Landgericht Bremen, Az.: 6 O 870/02).

 

 

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