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Finanzamt zahlt bei Umschulung mit

Eine Arbeitslose hatte sich für einen neuen Job auf eigene Kosten umschulen lassen. Doch von ihren Ausgaben wollte das Finanzamt nur einen Teil anerkennen. Sie klagte dagegen und gewann. Alle Ausgaben, mit denen Arbeitslose sich fit für neue Jobs machen, sind jetzt voll abzusetzen. (BFH, Az: VI R 42/00 - 3/03)

 

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