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Eine Arbeitslose hatte sich für einen neuen
Job auf eigene Kosten umschulen lassen. Doch von ihren Ausgaben wollte das
Finanzamt nur einen Teil anerkennen. Sie klagte dagegen und gewann. Alle
Ausgaben, mit denen Arbeitslose sich fit für neue Jobs machen, sind jetzt
voll abzusetzen. (BFH, Az: VI R 42/00 - 3/03) |