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Formerfordernisse
bei Vereinbarungen unter Ehegatten |
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Ehegatten einen Vertrag, der unter anderem einen ehelichen
Unterhaltsverzicht bzw. einen Verzicht für die Zeit des Getrenntlebens
enthält, so hat die betreffende Regelung keine Gültigkeit und führt im
Zweifel sogar zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung. (LG
Coburg Az.: 11 O 440/99 v. 11.01.2000).
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