Familienrecht
 

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Formerfordernisse bei Vereinbarungen unter Ehegatten
Schließen Ehegatten einen Vertrag, der unter anderem einen ehelichen Unterhaltsverzicht bzw. einen Verzicht für die Zeit des Getrenntlebens enthält, so hat die betreffende Regelung keine Gültigkeit und führt im Zweifel sogar zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung. (LG Coburg Az.: 11 O 440/99 v. 11.01.2000).
 

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