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Rückfälliger Alkoholiker muss alle Fragen zur Alkoholsucht wahrheitsgemäß beantworten

Von sich aus muss ein trockener Alkoholiker seinem neuen Arbeitgeber nichts von der Sucht erzählen. Greift er jedoch verstärkt wieder zur Flasche, sind alle Fragen zur Alkoholsucht wahrheitsgemäß zu beantworten (ArbG Hannover, 10 Ca 622/03-1/04).

 

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