Rückfälliger
Alkoholiker
muss alle
Fragen zur Alkoholsucht
wahrheitsgemäß beantworten
Von
sich aus muss ein trockener
Alkoholiker seinem
neuen Arbeitgeber nichts
von der Sucht erzählen.
Greift er jedoch verstärkt
wieder zur Flasche, sind
alle Fragen zur Alkoholsucht
wahrheitsgemäß zu beantworten
(ArbG Hannover,
10 Ca 622/03-1/04).
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