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Fristlose Kündigung bei eigenmächtiger Änderung des Passwortes

Ändert ein Arbeitnehmer eigenmächtig sein Passwort am Firmen-PC, um dem Chef den Zugang zu den Daten der EDV-Anlage abzuschneiden, riskiert er die fristlose Kündigung, weil er damit den Betrieb massiv beeinträchtigt und bewusst dabei entstehende Vermögensschädigungen in Kauf nimmt. (LAG Frankfurt, Az: 13 Sa 1268/01)


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