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Fristlose
Kündigung wegen Schimmelpilz |
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In einer Mietwohnung trat erheblicher
Schimmelpilzbefall auf, der nicht auf ein Fehlverhalten des Mieters
zurückzuführen war. In so einem Fall darf man den Mietvertrag wegen
Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen. (AG Köln, Az: 206 C 29/00) |
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