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Fristlose Kündigung wegen Schimmelpilz

In einer Mietwohnung trat erheblicher Schimmelpilzbefall auf, der nicht auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen war. In so einem Fall darf man den Mietvertrag wegen Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen. (AG Köln, Az: 206 C 29/00)

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