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Für Steuer-Laien gelten längere Fristen

Das habe ich nicht richtig verstanden", erklärte Anja M. (33), als sie sich über ihre winzige Steuererstattung beschwerte. Aber der Beamte wollte von einem Einspruch nichts mehr wissen, die Frist war abgelaufen. Doch Steuer-Laien dürfen auch nach der einmonatigen Frist Einspruch einlegen, wenn sie aus Unwissenheit etwas falsch oder unvollständig ausgefüllt haben, entschied das Gericht (FinG Niedersachsen, 13 K 389/99- 10/03).

 

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