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„Das
habe ich nicht richtig verstanden", erklärte Anja M.
(33), als sie sich über ihre winzige
Steuererstattung beschwerte.
Aber der Beamte wollte von einem
Einspruch nichts mehr wissen,
die Frist war abgelaufen. Doch
Steuer-Laien dürfen auch nach
der einmonatigen Frist Einspruch
einlegen, wenn sie aus Unwissenheit
etwas falsch oder unvollständig
ausgefüllt haben, entschied
das Gericht (FinG Niedersachsen,
13 K 389/99- 10/03). |