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Gartenhilfe absetzbar

Im Alter fällt Gartenarbeit oft schwer. Ab dem 61. Lebensjahr dürfen die Kosten für einen Gartenfachmann bis zu 1200 Mark jährlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. (FG Niedersachsen, Az: 10 K 14/00)

 

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