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Gefährlicher Hund muss ausziehen

Sonja D. (34) hatte den Kampfhund angeschafft, weil der auf ihre Tochter aufpassen sollte. Als der Vermieter die Abschaffung des Tieres forderte, weigerte sie sich. Das Gericht aber entschied: Der Hund muss weg! Rücksicht auf ängstliche Nachbarn steht vor dem Recht auf Tierhaltung (KG Berlin, Az.: 24 W 38/03 - 9/04).
 

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