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Nach
einem Besuch trat eine
Frau vor dem Haus ihrer Mutter in ein Loch.
Sie verklagte die Gemeinde und gewann: Das Straßenbauamt
hätte die Grube schließen
oder sichern müssen. Das Argument,
die Frau hätte das
Loch
bei ihrer Ankunft sehen können,
half der Gemeinde nicht.
(OLG Hamm, 9 U 62/05)
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