Mietrecht
 

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Weniger Kosten= höhere Miete

lst im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter die Kosten für anfallende Schönheitsreparaturen übernimmt, kommen auf den Mieter ebenfalls Mehrkosten zu: Der Besitzer darf nämlich im Gegenzug mehr Miete für die Wohnung verlangen, als im Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen angegeben ist. Begründung der Richter: Der Mietwert der Immobilie ist dadurch deutlich höher (LG Frankfurt/Main, Az.: 2-11 5296/02). 
 

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