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Weniger
Kosten= höhere Miete |
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lst
im Mietvertrag geregelt, dass
der Vermieter die Kosten
für anfallende Schönheitsreparaturen
übernimmt, kommen
auf den Mieter ebenfalls Mehrkosten
zu: Der Besitzer darf nämlich im Gegenzug mehr Miete für die Wohnung verlangen,
als im Mietspiegel für
vergleichbare Wohnungen angegeben ist. Begründung der
Richter: Der Mietwert der Immobilie
ist dadurch deutlich höher (LG
Frankfurt/Main, Az.: 2-11
5296/02). |
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