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Die
Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma klagte, weil in der Firma, an die sie
ausgeliehen war alle viel mehr verdienten.
Den Prozess verlor sie. Denn egal, wie viel sonst
gezahlt wird: Als Vergleich gilt nur der Tariflohn für
Zeitarbeitsfirmen. Und der war mit 6,13 Euro okay (BAG,
5 AZR 303/03 - 3/04). |