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Großeltern
haften nicht automatisch stellvertretend
für die Eltern für ihre Enkelkinder. Kommt es
trotz größter Aufmerksamkeit und guter Vorbereitung
des Kindes im Straßenverkehr zu
einem Unfall - im konkreten
Fall ist ein fünfjähriges Kind plötzlich auf die Straße
gelaufen, ein Radfahrer
ist deshalb gestürzt
und hat sich schwere
Kopfverletzungen
zugezogen -muss
die Frage der Verantwortung
sorgfältig geprüft und individuell entschieden
werden. Im konkreten Fall verlangte der
Verletzte 48 000 Euro Schmerzensgeld von dem
Großvater bzw. den Eltern, ging jedoch leer aus.
OLG Bamberg (Az.
5 0 227/06).
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