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Großeltern haften bei Unfall nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkelkinder.

Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkelkinder. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit und guter Vorbereitung des Kindes im Straßenverkehr zu einem Unfall - im konkreten Fall ist ein fünfjähriges Kind plötzlich auf die Straße gelaufen, ein Radfahrer ist deshalb gestürzt und hat sich schwere Kopfverletzungen zugezogen -muss die Frage der Verantwortung sorgfältig geprüft und individuell entschieden werden. Im konkreten Fall verlangte der Verletzte 48 000 Euro Schmerzensgeld von dem Großvater bzw. den Eltern, ging jedoch leer aus. OLG Bamberg (Az. 5 0 227/06).

 

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