|
Home Nach oben Rezepte Wichtige Urteile Witze SMS-Sprüche Über mich Links
| |
|
Gültigkeit
einer Unterschrift |
|
„
Das Gekritzel gilt nicht als
Unterschrift." Mit dieser
Begründung wollte eine
Frau erreichen, dass ein von
ihr unterzeichneter Schuldschein für ungültig erklärt wurde. Doch für
die Gültigkeit einer Unterschrift reicht,
dass daraus eine Folge
von drei Buchstaben erkennbar
ist. Bedingung: Jemand,
der die Unterschrift kennt,
kann den Namen lesen
(OLG Frankfurt/M., 17 U 166/04-12/04). |
|