Reiserecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Haftung bei Zusammenstoß mit Motorschlitten

Skifahrer müssen auf der Piste nicht mit außergewöhnlichen Gefahren rechnen. Bei einem Zusammenstoß mit einem Motorschlitten haftet dessen Fahrer also für den Schaden. (OLG München Az. 7 U 4714/01).

 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain