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Karrieresprung
nach der Scheidung führt nicht zu mehr Unterhalt |
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Macht
der Expartner nach der Scheidung
einen Karrieresprung mit mehr
Gehalt, hat das keine Auswirkungen
auf den an die Exfrau zu
zahlenden Unterhalt.
Nur wenn die Beförderung schon
bei der Trennung abzusehen war,
kann mehr Unterhalt fällig werden
(OLG Nürnberg, 7 WF 3447/03-12/03).
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