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Karrieresprung nach der Scheidung führt nicht zu mehr Unterhalt
Macht der Expartner nach der Scheidung einen Karrieresprung mit mehr Gehalt, hat das keine Auswirkungen auf den an die Exfrau zu zahlenden Unterhalt. Nur wenn die Beförderung schon bei der Trennung abzusehen war, kann mehr Unterhalt fällig werden (OLG Nürnberg, 7 WF 3447/03-12/03).
 

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