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Kasko-Versicherung muss zahlen - auch wenn der Schlüssel steckt

Ein Autobesitzer, der sein Auto verlässt, um einem anderen Fahrer Pannenhilfe zu leisten, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er dabei den Zündschlüssel stecken lässt. Wird das Auto gestohlen, muss die Kasko-Versicherung Schadenersatz leisten. (OLG Frankfurt, Az: 3 U 239/01)

 

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