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Ein Autobesitzer, der sein Auto verlässt, um einem anderen Fahrer
Pannenhilfe zu leisten, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er dabei den
Zündschlüssel stecken lässt. Wird das Auto gestohlen, muss die
Kasko-Versicherung Schadenersatz leisten. (OLG Frankfurt, Az: 3 U 239/01) |