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Katze muss in der Wohnung fressen

Einem Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist es nicht gestattet, die Fressnäpfe seiner Katzen im Hof des Hauses aufzustellen. Begründung: Durch das Futter können auch Ratten & Mäuse angelockt und so die Nachbarn unzumutbar belästigt werden (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 A 1211/00).
 

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