Mietrecht
 

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Kein nachträglicher Stromanschluss im Keller

Wohnung und Keller müssen bei Bezug zwar gebrauchsfähig sein. Befindet sich aber schon bei Abschluss des Mietvertrages im Keller der neuen Wohnung kein Stromanschluss, kann vom Vermieter später kein Einbau einer Steckdose oder einer elektrischen Beleuchtung gefordert werden (LG Berlin, 67 S172/02-2/03).

 

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