|
Eine
Arbeitnehmerin die kein Weihnachtsgeld erhalten sollte, klagte gegen diese
Entscheidung - und verlor. Das Gericht entschied: Die Firma darf
außertarifliche Prämien abhängig von der Tätigkeit (z.B. nur für
Angestellte, nicht für gewerbliche Arbeitnehmer) zahlen. (BAG, Az: 10
AZR 365/02 - 3/03) |