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Keine Strafe, wenn Beweisfoto sehr unscharf ist

Wer mit zu hohem  Tempo in eine Radarkontrolle fährt, muss nicht zahlen, wenn das Beweisfoto sehr unscharf ist. Bestreitet der Fahrer nämlich seine Schuld, muss seine Identität vor Gericht nachgewiesen werden. Ist das anhand des schlechten Fotos nicht ganz eindeutig möglich, droht keine Strafe für die Temposünde (OLG
Jena, 1 Ss 13/04-6/04).

 

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