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Wer
mit zu hohem
Tempo in eine Radarkontrolle
fährt, muss nicht zahlen,
wenn das Beweisfoto
sehr unscharf
ist. Bestreitet
der Fahrer nämlich seine Schuld,
muss seine Identität
vor Gericht nachgewiesen werden.
Ist das anhand des schlechten Fotos
nicht ganz eindeutig möglich,
droht keine Strafe für die
Temposünde (OLG
Jena, 1 Ss 13/04-6/04).
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